Verkehrsberuhigter-Bereich nach derzeitiger Rechtslage

Seit Ende der siebziger Jahre wird in Deutschland zumindest punktuell versucht, innerörtliche Straßen wieder attraktiver zu gestalten, in dem man den motorisierten Verkehr verlangsamt. Während inzwischen in vielen Gemeinden im Nebenstraßennetz Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, stagniert die Zahl der Verkehrsberuhigten Bereiche, die mit dem blauen Verkehrszeichen 325 beschildert sind. Sie sind die fußverkehrsfreundlichste Betriebsform für Straßen: Der Fußverkehr hat hier Vorrang vor den Fahrzeugen und darf die Straße in voller Breite benutzen - auch zum Aufenthalt und für Kinderspiele. Fahrzeuge dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, nur in gekennzeichneten Flächen parken und den Fußverkehr nicht behindern. Da alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn nutzen dürfen, spricht man auch von "Mischverkehr".

Inzwischen hat das Konzept "Shared Space" dem Thema Verkehrsberuhigung wieder Rückenwind verschafft. FUSS e.V. steht Shared Space kritisch-wohlwollend gegenüber: Vieles bei diesem Konzept entstammt den immer noch richtigen Denkansätzen zur Verkehrsberuhigung der siebziger und achtziger Jahre, jedoch sehen wir die Interessen und die Sicherheit der Fußgänger nicht überall richtig berücksichtigt. Hier weisen die Schweizer "Begegnungszonen" eindeutig Vorteile auf.

FUSS e.V. möchte mit den folgenden Vorschlägen die Vorteile aller Konzepte verbinden und die Gestaltungsbandbreite der Kommunen vergrößern. Nun ist der Gesetzgeber gefragt!