Wegen dieser Regelungslücke hat FUSS e.V. einen Vorschlag zur Modernisierung und Optimierung der deutschen Regelung "Verkehrsberuhigter Bereich" erarbeitet, um diesen dem Bundesverkehrsministerium zu unterbreiten. FUSS e.V. fordert die Einführung zweier spezifischer Mischflächen-Regelungen:
Benennungsvorschlag: "Spielstraße"
Tempo-10-(oder optional Tempo 5-)Regelung für Nebenstraßen und Plätze mit relativ geringem Kfz-Aufkommen; Hauptzweck: Überall Spiel- und Aufenthalt.
Der Verkehrsberuhigte Bereich wird - in Anpassung an die volkstümliche Bezeichnung - in "Spielstraße" umbenannt. Die bisherige Regelung gleichen Namens entfällt (Zeichen 250 mit Zusatzschild). Zeichen 325 wird durch eine grafisch integrierte Höchstgeschwindigkeitsdarstellung in Anlehnung an das Schweizer Verkehrszeichen "Begegnungszone", jedoch begrenzt auf 5 km/h, ergänzt. Hiermit wird erstmals eine rechtliche Definition für "Schrittgeschwindigkeit" und gleichzeitig eine allgemein verständliche Darstellung für den Einsatz vor Ort vorgenommen. Der Altbestand der Verkehrsberuhigten Bereiche sollte innerhalb einer Übergangszeit mit der Geschwindigkeitsangabe nachgerüstet werden.
Benennungsvorschlag: "Begegnungszone"
Tempo-20-Regelung für Hauptstraßen und Plätze mit relativ großem Kfz-Aufkommen ((Orientierungswert ca. 4.000 bis 12.000 Kfz/Tag DTV); Hauptzweck: Überall Fußverkehrsvorrang bei Überquerungen.
Für Anwendungsfälle, in denen das Vortrittsrecht des Fußverkehrs beim Wechsel der Straßenseite im Vordergrund steht, schlagen wir vor, das rechteckige französische Verkehrszeichen "Zone de rencontre" (Begegnungszone) einzuführen. Dieses integriert ebenfalls eine grafische und deutlich erkennbare Höchstgeschwindigkeitsanordnung, hier 20 km/h. Die Regelung orientiert sich an der im Jahr 2002 in der Schweiz eingeführten, die auch den Namen gibt.